Am 19.11.2015 startete das neuen Zuschussprogramm der KfW-Bank für die Aufrüstung des Einbruchsschutzes von Immobilien. Der Bundestag hatte am 20. Mai 2015 die Freigabe weiterer Gelder für Präventivmaßnahmen beschlossen. Bezuschusst werden Handwerkerleistungen, zusätzlich zur regulären steuerlichen Absetzbarkeit. 20% der Gesamtsumme wird gefördert, wobei ein Höchstbetrag von 1.500 Euro gilt. Die Summe kann auf bis zu 6250 Euro anwachsen, wenn zusätzlich Maßnahmen zur Barrierereduzierung durchgeführt werden. Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, die Förderung wird dann nach Vorlage der Originalrechnung ausbezahlt. Mieter und Eigentümer sollten sich beeilen. Die Fördergelder sind begrenzt und die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet. Gefördert wird in den Programmen Altersgerecht Umbauen (Zuschuss 455) und Energieeffizient Sanieren (Zuschuss 430).
Antrag Zuschuss 455 als PDF | Online-Antrag Zuschuss 430
Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden gefördert:
- Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
- Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
- Einbau von Türspionen
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)