Die Nachfrage nach der durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellte Zuschussförderung von barrierereduzierenden Maßnahmen einschließlich Maßnahmen zum Einbruchschutz war enorm. Die für das Jahr 2016 zur Verfügung gestellten 49 Millionen Euro sind vollständig aufgebraucht. Kunden mit bereits erhaltener Förderzusage bekommen den Zuschuß trotzdem, denn die zugewiesenen Gelder sind durch die KfW reserviert.
Für Kunden mit aktuellem Bedarf stehen aber weiterhin Fördergelder bereit. Das Förderprogramm 455 (http://www.kfw.de/455) verfügt laut Aussage der KfW über ein eigenes, nicht aufgebrauchtes Budget. Hier können weiterhin Zuschüsse über das online bereitgestellete Formular beantragt werden: https://www.kfw-formularsammlung.de/FormularsammlungV3/index2.jsp
Über die Höhe der Fördergelder für das Jahr 2017 liegen bisher noch keine Informationen vor.